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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Testamente - was wird gebraucht?

    Gestern beim Bier in geselliger Runde kam das Gespräch auf "Testamente".

    Ich muss gestehen, dass ich mich mit dem Thema noch nie richtig auseinander gesetzt habe und auch nur weiss, dass man es mal handschriftlich machen musste. Da gestern in der Runde jeder so ein "Halbwissen" hatte, stelle ich das Thema mal hier, in der Hoffnung dass es hier ein paar Fachleute gibt.

    Gilt das noch, dass Testamente handschriftlich verfasst werden müssen?
    Was gehört da sonst rein? Was nicht?
    Worauf muss man achten?
    Wann ist es ungültig?
    usw usw.

    Bitte kein Halbwissen einstreuen, sondern lasst jetzt mal die Experten vor ... Danke!
    Grüße
    Elmar

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  2. #2
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    Du kannst es auch mit PC/Schreibmaschine schreiben.... dann muß es aber notariell beglaubigt sein

    am besten bei dem für Dich örtlich zuständigen Nachlaßgericht hinterlegen

  3. #3
    Datejust
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    Da kann ich ich dem Fletch nur zustimmen und wenn man schon mal beim Notar sitzt dann auch noch gleich eine Patientenverfügung und ne Vorsorgevollmacht hinterher schieben.

    Grüße
    Stefan
    Grüße
    Stefan

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von forsyth11
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    Original von 3Zeiger
    und wenn man schon mal beim Notar sitzt dann auch noch gleich eine Patientenverfügung und ne Vorsorgevollmacht hinterher schieben.

    Grüße
    Stefan
    ABSOLUT
    Gruß Christian

  5. #5
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    RE: Testamente - was wird gebraucht?

    1. Grundsätzlich: man braucht nicht unbedingt ein Testament, es gibt eine gesetzliche Erbfolge.

    2. Das deutsche Erbrecht kennt Pflichtanteile für die Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern und Lebenspartner. Das sind Mininmalansprüche, die man auch per Testament nicht (bzw. nur in extremen Ausnahmefällen) weiter reduzieren kann.

    3. Es gibt Formerfordernisse, verkürzt komplett handschriftlich oder Notar.

    4. Wenn es sich um einen größeren oder komplexen Nachlass (Immobilien Firmenvermögen etc) geht, sollte man das Testament nur ein Schritt des Vermögenstransfers sein. Man beginnt da besser zu Lebzeiten. Ähnlich wichtig wie der Notar ist dann der Steuerberater.

    5. Ehepaare mit Kindern können auch ein sogenanntes Berliner Testament abschliessen. Das bedeutet verkürzt: Nach Ableben eines Ehegatten erbt der überlebende Ehegatte alles. Erst nach dem Tod des überlebenden Ehehgatenn erben die Kinder.
    Martin

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  6. #6
    Gesperrter User
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    RE: Testamente - was wird gebraucht?

    Bei 5. sind - ausser steuerlichen Aspekten - zwei Dinge zu beachten:


    1.Man sollte einen beschränkten Änderungsvorbehalt aufnehmen
    2.Die Pflichtteils-(Straf)klausel muss rechtssicher formuliert werden, sonst: Eigentor

  7. #7
    Daytona Avatar von tela
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    zu 5. Berliner Testament: Kann den steuerlichen Freibetrag leichter überschreiten als bei einfacher Pflichtanteil-Regelung. Rein steuerlich betrachtet -ohne Emotionen- können die Freibeträge besser ausgeschöpft werden, wenn die Kinder miterben.
    Gruß,
    René

  8. #8
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Meiner Meinung nach ist der steuerliche Aspekt, ein sehr gewichtiger. Zu Lebzeiten sollten wichtige "Flüsse" getätigt werden, sonst freuen sich andere häufig mehr.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  9. #9
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Nene, alle sollten sich freuen nur nicht der eine!
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  10. #10
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Michael

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  11. #11
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Gebt Euren Kindern oder Euren Lieben Eure Villen, Depots, Boote und Uhren lieber mit warmer als mit kalter Hand und nutzt die Freibeträge so früh wie möglich und sooft wie möglich aus.

    Ist zwar OT, kann aber nicht oft genug gesagt werden.

    Zum Thema: fachanwälte für Erbrecht, Notare und Steuerberater gibt es nicht umsonst.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von ferryporsche356
    Gebt Euren Kindern oder Euren Lieben Eure Villen, Depots, Uhren, Boote und Uhren lieber mit warmer als mit kalter Hand und nutzt die Freibeträge so früh wie möglich und sooft wie möglich aus.
    ...
    Zum Thema: fachanwälte für Erbrecht, Notare und Steuerberater gibt es nicht umsonst.
    So, und nicht anders, vor Allem der letzte Satz!
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Original von ferryporsche356
    Gebt Euren Kindern oder Euren Lieben Eure Villen, Depots, Boote und Uhren lieber mit warmer als mit kalter Hand und nutzt die Freibeträge so früh wie möglich und sooft wie möglich aus.
    Das ist verständlich, aber darum geht es nicht. Es gibt auch Leute, die keine Kinder haben und genau aus dem Grunde ist die im Eröffnungsbeitrag genannte Diskussion überhaupt entstanden. Dann ist die Erbreihenfolge nämlich nicht so easy lösbar und man muss das festlegen.

    Und gleich zum Notar rennen ist zwar einfach, aber auch die teuere Lösung.

    Zu der kostengünstigen, ein Testament irgendwo selber zu erstellen und hinterlegen, ist jetzt noch nicht so viel mehr rausgekommen als bei unser Diskussion beim Bier. Etwas schon, aber das ist mir noch alles zu diffus.

    Vielleicht zur Erklärung ein paar Beispiele, wo ich mehr wissen möchte:

    3. Es gibt Formerfordernisse, verkürzt komplett handschriftlich oder Notar.
    Welche sind das genau? Was muss bei einer handschriftlichen Version alles beachtet werden?

    1.Man sollte einen beschränkten Änderungsvorbehalt aufnehmen
    2.Die Pflichtteils-(Straf)klausel muss rechtssicher formuliert werden, sonst: Eigentor
    ????? Wie sieht so was aus?

    Vielleicht können die, die sich damit auskennen, mal konkreter werde. Ich denke das interessiert viele.
    Grüße
    Elmar

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  14. #14
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Berliner Testament betrifft nur Ehepaare mit Kindern.... Ist das ein Thema für dich, Elmar?

    Es ist schwierig allgemeine Tipps, für einen konkreten aber nicht offenbarten Fall zu geben. In deinem Fall solltest du daran denken, dass deine Eltern - so sie noch leben, einen Pflichteilanspruch haben.

    Zum Formerfordernis des handschriftlichen Testaments. Es muss wirklich komplett handschriftlich sein. Es muss mit allen Vor- und Zunamen unterschrieben sein.


    Meine Frau und ich haben ein Berliner Testament, aus dem Grund da unsere Kinder noch sehr klein sind. Und wenn einer von uns stirbt, dann soll der Überlebende frei schalten und walten können.

    Wir haben seinerzeit das Testament meiner Schwiegereltern ausgeliehen und abgeschrieben.


    Grundsätzlich gilt im Erbrecht, solange die Erbenden sich einig sind, ist völlig egal was im Testament steht. Die Erben können immer zum Notar marschieren und erklären, wir verstehen das Testament wie folgt.... Und dann können sie fröhlich ändern.

    Noch ein Wort: Der Erbfall ist auch immer ein Freudentag für das Finanzamt. Da kommt nämlich alles auf den Tisch. Steuersünden zu vererben ist extrem häßlich. Solche Dinge konsolidiert man besser zu Lebzeiten.
    Martin

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  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Original von Mawal
    Berliner Testament betrifft nur Ehepaare mit Kindern.... Ist das ein Thema für dich, Elmar?
    Nein, für mich nicht und auch in der Diskussion ging es nicht darum, den Kindern was zu vererben, weil das ja fast automatisch geschieht. Einen speziellen Fall gab es nicht, es ging nur darum was man beachten muss und was nicht.

    Der Rest von Deinen Ausführungen ist aber schon interessant. So was wie hier finde ich wichtig:

    Es muss wirklich komplett handschriftlich sein. Es muss mit allen Vor- und Zunamen unterschrieben sein.
    Denn was nützt so was wenn man durch Formfehler dann es sich hätte sparen können.
    Grüße
    Elmar

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  16. #16
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Bezüglich der Vermeidung von Formfehlern willst du dich von Laien beraten lassen?

    Original von elmar2001...
    Und gleich zum Notar rennen ist zwar einfach, aber auch die teuere Lösung.
    Zu der kostengünstigen, ein Testament irgendwo selber zu erstellen und hinterlegen, ist jetzt noch nicht so viel mehr rausgekommen als bei unser Diskussion beim Bier. ....
    Hier sind hier schon eine Menge nützliche Tipps gegeben worden. Allerdings scheint es sich bei dir nicht um einen Standardfall zu handeln.

    Klar kann man die Kosten für den Fachanwalt den auch sparen, mit Glück geht sowas gut, in der Regel bekommt er sein Geld sowieso, dann eben später von den Erben und dann aber nicht nur die paar hundert Euro die du an der Beratung gespart hast...

    Und mit Verlaub, beim Notar würde ich mich nicht beraten lassen, der dürfte für mich lediglich beurkunden was ein Fachmann zu Papier gebracht hat...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Original von paddy
    Bezüglich der Vermeidung von Formfehlern willst du dich von Laien beraten lassen?
    Nein, genau DAS wollte ich nicht:

    Original von elmar2001
    sondern lasst jetzt mal die Experten vor ... Danke!
    Ich glaube hier im Forum genügend Members, die beruflich mit dem Thema zu tun haben.

    Es geht einfach um ein Thema was mich interessiert. Es geht nicht um mich, sondern allgemein. Kein Sonderfall. Ist doch egal, wem vererbt werden soll (Kinder oder nicht Kinder), da dürfte die Form sich doch nicht unterscheiden, wenn ich nicht Spezialsachen wie das Berliner Testament nutze.

    Tipps gibt es genügend, richtig, aber meist in Richtung "Kinder" was aber doch sehr einschränkt. Daher meine Anmerkung hinsichtlich Allgemeinverwertbarkeit.
    Grüße
    Elmar

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  18. #18
    Yacht-Master
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    Original von paddy
    Klar kann man die Kosten für den Fachanwalt den auch sparen, mit Glück geht sowas gut, in der Regel bekommt er sein Geld sowieso, dann eben später von den Erben und dann aber nicht nur die paar hundert Euro die du an der Beratung gespart hast...
    Das denke ich auch!
    Ebenso wie ich vor einer Heirat auch etwas Geld für einen Ehevertrag
    ausgeben würde.
    Sonst bekommen die Anwälte hinterher ein vielfaches davon

    Gruß
    Andreas

  19. #19
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ne Elmar, die Form sicher nicht, aber mit der ist es ja nicht getan, die kannste auch googeln.

    Nicht jedoch die inhaltliche und juristische Gestaltung!

    Ich höre von einem guten Freund (Fachanwalt für Erbrecht ) regelmäßig wo er wieder die Kohlen aus dem Feuer holen muss, trotz korrekter Einhaltung der Formvorschriften durch den Erblasser. Außerdem habe ich so etwas schon im der engeren Verwandtschaft mitbekommen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Mmmmm, das ist ja auch schon was, auch wenn nicht das was ich hören möchte Scheint also noch komplizierter zu sein als gedacht.

    Ich dachte ursprünglich an das was Ulrich angefangen hat, also vollständig handgeschrieben, vollständiger Name als Unterschrift

    und dann

    irgendwelche Zeugen (wie bei Patentenverfügung nötig)?
    wo am besten hinterlegen
    irgendwelche Passagen/Formulierungen die zwingend reinmüssen (Vollbesitz der geistigen Kräfte, ...)

    usw usw.

    Grüße
    Elmar

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