wo willst das laufen lassen?
privat, Geschäft, Homepage?
Ergebnis 1 bis 20 von 22
Thema: Youtube Urheberrecht
-
09.12.2011, 12:22 #1
Youtube Urheberrecht
Kann mir jemand von euch sagen , ob es verboten ist, im Hintergrund Musik laufen zu lassen wie z.b . Donna Summer etc, das Video aber selbst von sich ist, nur die Musik die nebenbei im Hintergrund spielt nicht von sich selber ist ?
Manchmal lese ich es ist verboten da einen nicht die Rechte am Song gehören und manchmal lese ich Youtube bezahlt dafür Gema..
Wie sieht das denn nun wirklich aus???
Wäre super wenn sich hier jemand darüber auskennt
-
09.12.2011, 12:25 #2
- Registriert seit
- 29.12.2005
- Ort
- und Zweiter 2023!
- Beiträge
- 8.287
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
-
09.12.2011, 12:26 #3
youtube hat Filter, die die Musik (auch im Hintergrund) erkennen und das Video automatisch sperren.
siehe letzter Absatz
http://www.heise.de/newsticker/meldu...e-1391704.html
ready to win #dot2025
-
09.12.2011, 12:27 #4
Dass youtube pauschal für alle User GEMA zahlt, wage ich zu bezweifeln. Dafür taucht zu oft bei Youtube-Videos auf, daß sie aufgrund von GEMA-Problemen nicht gezeigt werden können.
Generell ist die Verwendung von geschützter Musik immer heikel. Verboten ist die Verwendung nicht, wenn du GEMA zahlst. Aber das hochladen bei Youtube ist imho eine öffentliche Aufführung.Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
-
09.12.2011, 12:29 #5
Auf youtube selber als privat, aber ich werde aus den Rechten nicht schlauer ,egal was ich dazu lese
-
09.12.2011, 12:31 #6
-
09.12.2011, 12:34 #7
Komisch ,macht doch fast jeder dort
was gibt es denn noch für Möglichkeiten ,ausser selber zu singen im Hintergrund
-
09.12.2011, 12:36 #8
Freunde singen zu lassen.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
09.12.2011, 12:36 #9
Es gibt GEMA-freie Musik und Musik, die aufgrund ihres Alters aus der GEMA rausfällt. Aber mit der GEMA ist da nicht zu spaßen, der Verein hat langen Atem und führt sich auf wie eine Vollstreckungsbehörde.
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
-
09.12.2011, 12:37 #10
ready to win #dot2025
-
09.12.2011, 12:37 #11
Grins, das würde ja gehen, der Song würde sogar dazu passen, aber mein Sohn hat dafür den Beat geklaut
ist das auch Urheberrecht
-
09.12.2011, 12:38 #12
Genau werden dir das bestimmt der Frame oder der Eosfan sagen können, die können was in der Thematik.
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
-
09.12.2011, 12:39 #13
-
09.12.2011, 12:41 #14
-
09.12.2011, 12:42 #15
- Registriert seit
- 27.03.2010
- Ort
- 🇩🇪 🇨🇦
- Beiträge
- 8.424
Irgendeiner muss ja die GEMA beahlen
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
-
09.12.2011, 12:45 #16
-
09.12.2011, 13:05 #17
Da gibt's auch noch einiges..... http://www.proudmusiclibrary.com/de/
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
-
09.12.2011, 13:09 #18
Natürlich muß irgendjemand bezahlt werden. Auch GEMA-freie Musik ist schließlich von jemandem komponiert worden
Und auch der Vertrieb der Seite incl. HP etc. wird vermutlich nicht von einem Idealisten organisiert, dessen größter Wunsch es ist, daß du endlich deine Clips mit kostenloser Musik unterlegen kannst. Wenn du es völlig für lau haben willst, komponier halt selbst was.
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
-
09.12.2011, 13:17 #19
Hab jetzt eine Seite gefunden wo DJ selbst mixen und was zusammenstellen, ich nehme dat jetzt http://www.winload.de/news/musik/gem...sten-websites/
-
09.12.2011, 13:30 #20
Kann mir jemand noch sagen was creative Common-Lizenzen bedeuten? Oder gleich hier die Kopie
Sie dürfen:
das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
das Werk kommerziell nutzen
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
Wobei gilt:
Verzichtserklärung — Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.
Public Domain (gemeinfreie oder nicht-schützbare Inhalte) — Soweit das Werk, der Inhalt oder irgendein Teil davon zur Public Domain der jeweiligen Rechtsordnung gehört, wird dieser Status von der Lizenz in keiner Weise berührt.
Sonstige Rechte — Die Lizenz hat keinerlei Einfluss auf die folgenden Rechte:
Die Rechte, die jedermann wegen der Schranken des Urheberrechts oder aufgrund gesetzlicher Erlaubnisse zustehen (in einigen Ländern als grundsätzliche Doktrin des fair use etabliert);
Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Rechteinhabers;
Rechte anderer Personen, entweder am Lizenzgegenstand selber oder bezüglich seiner Verwendung, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen.
Hinweis — Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf diese Seite einzubinden.
Ähnliche Themen
-
youtube und mp3
Von preppyking im Forum Off TopicAntworten: 4Letzter Beitrag: 14.08.2013, 14:12 -
Frage zum Urheberrecht, wer war zuerst da, wie beweise ich das??
Von Moehf im Forum Off TopicAntworten: 15Letzter Beitrag: 03.11.2009, 20:36 -
Panoramio Urheberrecht am Foto
Von IPAQ1 im Forum Off TopicAntworten: 1Letzter Beitrag: 30.09.2009, 20:41 -
YouTube
Von joo im Forum Off TopicAntworten: 4Letzter Beitrag: 30.06.2006, 09:54
Lesezeichen