Das hängt von ganz vielen Faktoren ab. Also entweder alles hier öffentlich offenlegen oder mit Steuerberater und Finanzierungsprofi das für Dich passende Konzept finden.
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15.12.2021, 13:41 #1
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Baufinanzierung ETW als Kapitalanlage
Hi allwissendes Forum,
bezüglich eines geplanten Kaufes einer ETW als Kapitalanlage habe ich folgende Frage: Aus welchen Mitteln sichert man den Kredit sinnvollerweise ab und warum?,
a) Grundschuldeintragung in die ETW + entsprechend Einsatz von Kapital (Bankbewertung liegt sicher unter dem aktuellen Marktwert) oder
b) Nutzung einer bestehenden Grundschuldeintragung auf das selbstbewohnte abbezahlte Eigenheim?
Muss/Sollte bei der Nutzung nicht-zweckgebundener Ressourcen ( Fall b) ) eine Absichtserklärung formuliert werden, um auch später die Zinsen steuerlich geltend zu machen?
Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen
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15.12.2021, 13:43 #2
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15.12.2021, 14:06 #3
Beides möglich.
Die Finanzierung erfolgt ja mittels Bankkredit. Die will eine Grundschuld als Sicherheit. Für diese Grundschuld wird eine Zweckerklärung erforderlich werden (welches Grundstück haftet für welchen Kredit).
Hast du also auf deinem eigengenutzten Wohnheim freie Grundschulden vorhanden- aus alten abbezahlten Krediten - kannst du die Kosten einer erneuten Eintragung auf dem neuen Grundstück sparen.
Deine Grundschuld Eigenheim haftet für den Kredit vermietete Wohnung ( dafür die Zweckerklärung). Die Finanzierung (Kreditvertrag) läuft für den Kauf vermietete Wohnung. Damit Zinsen Werbungskosten VuV.
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15.12.2021, 14:10 #4
Du haftest doch eh komplett, wenn da Ding in die Hose geht, oder?
tbd.
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15.12.2021, 14:22 #5
Wenn Du ein unbelastetes Objekt zusätzlich als Sicherung einbringst, dann gewährt die Bank einen besseren Zinssatz.
Du haftest eh mit Deinem gesamten Vermögen, zumindest ist das bei meinen Immobilien-Darlehen so.
Sinn macht das eigentlich immer, wenn Du davon profitierst, in Form von günstigen Konditionen.Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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15.12.2021, 14:25 #6
Wobei Du die Zinsen ja gelten machen kannst. Von daher machts keinen Unterschied.
Im Fall der Fälle haftest Du mit Deinem Vermögen (und damit auch mit dem unbelasteten Haus). Es macht sich dann im Zins bemerkbar, aber ob du nun der Bank Dein Geld gibts in Form höhere Zinsen oder dem Finanzamt in Form des Gewinns ist fast egaltbd.
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15.12.2021, 15:05 #7
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Perfekt! Also scheint es relativ egal zu sein. Der einzige Vorteil wäre dann die Einsparung von Notarkosten durch die Nutzung einer eingetragenen Grundschuld.
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15.12.2021, 15:19 #8
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15.12.2021, 15:20 #9
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15.12.2021, 15:21 #10
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15.12.2021, 16:06 #11
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Hallo,
ich bin zwar kein Vollexperte, aber habe es immer wie folgt gesehen.
Im negativen Fall steht das besichernde Objekt sofort zur Diskussion.
Besichert das eigene Haus nicht hast Du meiner Meinung nach einen
Zeitgewinn und mehr Handlungsspielraum. Zumindest wenn Dir alles
aus dem Ruder läuft.
Viele Grüsse und gutes Gelingen, Hannes
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15.12.2021, 16:07 #12
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Wenn ich die Wahl zwischen keinen Kosten oder Werbungskosten habe, gewinnen meistens keine Kosten. Bei unterstelltem Spitzensteuersatz dürfte die Zinsersparnis hälftig netto auf dem Konto landen. Macht also irgendwie doch einen Unterschied.
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15.12.2021, 16:49 #13
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15.12.2021, 16:54 #14
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Ich würde mit so wenig Eigenkapital wie möglich und einer so niedrigen Rate wie möglich, finanzieren. Stichwort: Eigenkapitalrendite.
Geht nur so lange, wie man den Kapitaldienst auch im Falle eines Mietausfalles leisten kann. Dafür kann man die liquiden Mittel in renditenstärkere Investments packen.
Ob das Sinn macht, hängt natürlich wieder von vielen Faktoren ab, die hier keiner kennen kann.
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15.12.2021, 17:09 #15
Nein - natürlich nicht.
Ich habe geschrieben "...ist fast egal...".
Natürlich geht nicht 100% der Einsaprungs des Zinses 1:1 an das Finanzamt. Die "Einsparung" liegt einfach in der Differenz der Zinsen und dem Kehrwert der Versteuerung+Soli.
Konkret ist das, grob gerechnet, bei einer ETW für 250k 150-200 EUR p.a. unterschied.
Wenn skyhigh mit etwas höheren Zinsen und der ETW-Grundschuld als Sicherheit besser schlafen, dann würde ihn das 150-200 EUR im Jahr kosten. Das wollte ich damit herausstellen.
Da wir uns aktuell im Niedrigzins-Umfeld bewegen ist das in EUR ausgedrückt nicht die Welt. Thats all.tbd.
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15.12.2021, 17:14 #16
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15.12.2021, 17:16 #17
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15.12.2021, 17:25 #18
Muß mal stänkern, ETW nur zur Eigennutzung kaufen, Vermieten etc. vergiß es, außerdem keine Kapitalanlage außer Nummer 1, die Lage.
Bei ETW darfst Du gerne alle 30-40 Jahre mit großen Investitionen rechnen und was man nicht vergessen darf, Eigentümergemeinschaft, können viel blockieren.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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15.12.2021, 17:33 #19
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ReneS
Wie ermittelt man die „So niedrige Rate wie möglich“?
Das bei Schieflage die Sicherheit dran glaubt ist klar, aber das Risiko ist nicht höher/niedriger als beim ursprünglichen Kauf.
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15.12.2021, 17:52 #20
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